Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks ist neben dem Verwaltungsrat und dem Intendanten eines der drei Organe des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) mit zentralen Entscheidungs-, Überwachungs- und Kontrollbefugnissen.
Rechtliche Grundlage für den Rundfunkrat sind der MDR-Staatsvertrag und die Satzung des MDR. Die Dreiländeranstalt vertritt die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der MDR-Rundfunkrat hat 50 Mitglieder, die für eine Amtszeit von sechs Jahren entsendet werden. Die Amtszeit des MDR-Rundfunkrates beträgt, beginnend mit seinem ersten Zusammentritt, sechs Jahre. Am 31. Januar 2022 hat sich der MDR-Rundfunkrat für eine neue Amtsperiode konstituiert.
Die Regelung für die Geschlechterparität gilt bei Neuentsendungen. Der aktuelle Frauenanteil liegt bei 39 %.
Gemäß der MDR-Satzung tritt der Rundfunkrat mindestens vierteljährlich, im Übrigen nach Bedarf zusammen. 2023 fanden sieben Rundfunkratssitzungen statt. Hinzu kommen die Sitzungen der Programmausschüsse, des Telemedienausschusses und des Haushaltsausschusses sowie der Landesgruppen.
Aufgaben
Der Rundfunkrat hat umfassende Mitspracherechte in Angebots-, Personal- oder Finanzfragen. Der Rundfunkrat trägt dafür Sorge, dass der Mitteldeutsche Rundfunk seine ihm gesetzlich zugewiesene Aufgabe erfüllt. So überwacht er die Einhaltung der Angebotsgrundsätze und hierzu erlassener Richtlinien. Er berät den Intendanten in allgemeinen Angelegenheiten der Angebote. Zu den Aufgaben des Rundfunkrates zählt ferner die Wahl und Abberufung des Intendanten sowie der Mitglieder des Verwaltungsrats. Für die Berufung von Direktoren ist ebenfalls die Zustimmung des Rundfunkrates erforderlich. Der Rundfunkrat ist auch für die Genehmigung des Wirtschaftsplanes sowie des Jahresabschlusses verantwortlich.
Zusammensetzung
Der Rundfunkrat nimmt seine Aufgaben stellvertretend für die Gesellschaft wahr und soll die in der Gesellschaft bestehende Meinungsvielfalt zum Ausdruck bringen. Um dies zu gewährleisten, setzt sich das Gremium aus Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlich relevanter Gruppen zusammen. Die Zusammensetzung des Rundfunkrates ist im MDR-Staatsvertrag geregelt (§ 16).
Die Amtszeit des Rundfunkrats beträgt 6 Jahre, wobei das Präsidium alle zwei Jahre unter den drei Staatsvertragsländern wechselt. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bildet der Rundfunkrat Ausschüsse. Dabei handelt es sich um die Programmausschüsse Leipzig und Halle, den Telemedienausschuss und den Haushaltsausschuss. Derzeit tagt der Personalausschuss nicht.
Die Kategorien wurden nach MDR-Staatsvertrag § 16 zugeordnet. Die 49 Mitglieder des MDR-Rundfunkrates sind gegenwärtig (Stand: 10. Januar 2025):
Ehemalige Mitglieder
Aufwandsentschädigung
Die Mitglieder des MDR-Rundfunkrates arbeiten ehrenamtlich. Sie erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 834,23 Euro. Der oder die MDR-Rundfunkratsvorsitzende erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 1.205,18 Euro, seine Stellvertreter oder Stellvertreterin, die Vorsitzenden der Landesgruppen und der Ausschüsse 1.019,49 Euro sowie das Mitglied im ARD-Programmbeirat 1.005,44 Euro. Außerdem erhalten die Mitglieder des MDR-Rundfunkrates für ihre Teilnahme an den Sitzungen des Rundfunkrates, seiner Ausschüsse und Landesgruppen sowie des Verwaltungsrates ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von Euro 69,54 pro Sitzung. Die Vorsitzenden des MDR-Rundfunkrates sowie der Ausschüsse und Landesgruppen erhalten ein Sitzungsgeld in Höhe von 139,09 Euro pro Tag der von ihnen geleiteten Sitzung. Das Mitglied im ARD-Programmbeirat erhält ein Sitzungsgeld in Höhe von 139,09 Euro pro Sitzungstag dieses Gremiums. (vgl. hierzu Art. 19 MDR-Satzung). Die Anpassung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder richtet sich nach der Höhe der Kostenpauschale gemäß § 12 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz). Alle Zahlungen sind individuell steuerpflichtig. Die Aufwandsentschädigungen werden zu Teilen für die Kindermedienpreise des MDR-Rundfunkrates gespendet.
Siehe auch
- Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks
- Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
Weblinks
- Internetpräsenz des MDR-Rundfunkrates
Einzelnachweise




